EEG

Wissen, was geför­dert wird

Solarmodule mit einer Windturbine vor klarem blauem Himmel, Darstellung von erneuerbaren Energiequellen

Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz
EEG

Das Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz (EEG) umfasst die gesetz­li­chen Rahmen­be­din­gungen für die Erzeu­gung, Einspei­sung und Vergütung von rege­ne­rativ erzeugtem Strom. Das EEG trat im Jahr 2000 in Kraft und wurde seither konti­nu­ier­lich weiter­ent­wi­ckelt. Es schreibt vor, dass Strom aus Erneu­er­baren Ener­gien (EE) grund­sätz­lich immer in das Strom­netz einge­speist wird und Anla­gen­be­sitzer für Wind­kraft oder Photo­vol­taik stets eine fest­ge­schrie­bene Einspei­se­vergütung erhalten.
 
Ziel ist die Entwick­lung einer nach­hal­tigen Strom­ver­sor­gung und damit das Voran­treiben von Klima- und Umwelt­schutz. Zudem sollen fossile Ener­gie­res­sourcen geschont, Kosten für die Ener­gie­ver­sor­gung verrin­gert und die Entwick­lung von Tech­no­lo­gien geför­dert werden. 



Die Ziele

Icon einer Solarzelle.

Die Strom­ver­sor­gung durch erneu­er­bare Energie soll mindes­tens 80 % betragen

 

Icon eines Wappens mit Haken, Sinnbild für Sicherheit.

Treib­haus­gas­neu­tra­lität bis 2045

 
Icon von einem Baum.

Senkung der CO2-Emis­sionen bis 2030 um 65%

 


Icon eines Kreises mit einem Euro-Symbol in der Mitte.

Ergän­zung zum Null­steu­er­satz für PV-Anlagen

Sie können die Erwei­te­rung bzw. Erneue­rung von Zähler­schränken bei der Instal­la­tion von PV-Anlagen dauer­haft ohne Umsatz­steuer anbieten. Die Finanz­be­hörden von Bund und Länder haben beschlossen, dass die isolierte Erwei­te­rung bzw. Erneue­rung eines Zähler­schranks im Zusam­men­hang mit der Instal­la­tion einer Photo­vol­ta­ik­an­lage dem Null­steu­er­satz unter­liegt.


Neue­rungen 2023

  • Wegfall der EEG Umlage
  • Anpas­sung der EEG-Einspei­se­ver­gü­tung
  • Redu­zie­rung büro­kra­ti­scher Hürden durch Wegfall der Umsatz-/Einkom­mens­steuer
  • Auswei­tung der Förde­rung auf PV-Anlagen welche nicht auf dem Haus­dach instal­liert sind
  • Wegfall der 70%-Rege­lung (Spitz­kap­pung)
  • EEG Einspei­se­ver­gü­tung

    Das EEG 2023 trennt die Einspei­se­ver­gü­tungs­sätze nach PV-Über­schuss und Voll­ein­spei­sung und setzt neue Werte fest. Details dazu Tipp EEG.

  • Abbau büro­kra­ti­scher Hürden

    • Die Einnahmen aus der Netz­ein­spei­sung als auch der private Eigen­ver­brauch werden von der Einkom­mens­steuer befreit
    • Die Instal­la­tion von PV-Anlagen einschließ­lich Batte­rie­spei­cher, die auf Wohn­häu­sern errichtet werden, sind seit Januar 2023 Umsatz­steuer befreit
    • Bei der Inbe­trieb­nahme von PV-Anlagen bis 30 kWp muss der Netz­be­treiber nur noch in Ausnah­me­fällen anwe­send sein
    • Details im Tipp EEG

Diese Chance bietet Ihnen das EEG

Erfahren Sie alles über die EEG Umlagen-Befreiung, die vorge­schrie­bene Ausstat­tung und werden Sie zum kompe­tenten Ratgeber für Ihre Kunden. 


Icon von einem Brief.

Werden Sie Förder­profi!

Mit unserer Mailin­greihe zum Thema "Gesetze und Förde­rungen" erhalten Sie alle wich­tigen Infor­ma­tionen zu gesetz­li­chen Rahmen­be­din­gungen für das Elek­tro­hand­werk und den damit verbun­denen Förder­mög­lich­keiten – kompakt in Ihr E-Mail Post­fach. 



Intel­li­gente Mess­sys­teme und
Smart-Meter-Gate­ways

Das novel­lierte EEG beschreibt die Ausstat­tung mit intel­li­genten Mess­sys­temen (iMsys), umgangs­sprach­lich auch Smart Meter, zum Fern­steuern und Abrufen von Einspei­se­daten von EE-Anlagen. Daraus resul­tiert, dass neue Photo­vol­taik-Anlagen ab einer instal­lierten Leis­tung von 7 kWp künftig mit einem Smart-Meter-Gateway (SMGW) ausge­stattet werden müssen.


  • Was ist ein intel­li­gentes Mess­system?

    Setzt sich aus einer modernen Mess­ein­rich­tung (mMe) wie z. B. dem eHZ und einem Smart-Meter-Gateway zusammen.

  • Was ist ein Smart-Meter-Gateway?

    Mit inte­griertem Sicher­heits­modul ist die zentrale Kommu­ni­ka­ti­ons­kom­po­nente, welche Mess­daten von digi­talen Zählern empfängt, spei­chert und diese für alle Mark­teil­nehmer aufbe­reitet. Zu den Daten zählen neben Verbrauchs­daten auch wich­tige Para­meter für die Admi­nis­tra­tion mit verschie­denen Kompo­nenten und betei­ligten Markt­ak­teuren.



Neue Optionen für die
Post-EEG-Anlagen

Als Post-EEG-Anlagen werden all jene Anlagen bezeichnet, die älter als 20 Jahre sind und für die eine finan­zi­elle EEG-Vergü­tung ausläuft. Diffe­ren­ziert wird zwischen Voll­ein­spei­sung und Eigen­ver­brauch.

  • Voll­ein­spei­sung

    Bei diesem Modell ist keine Anpas­sung der Anlage nötig. Die Einspei­se­ver­gü­tung ist mit 5 bis 8 ct verhält­nis­mäßig gering und zudem ist eine Pauschale zur Kosten­de­ckung der Solar­strom­ver­mark­tung an den Netz­be­treiber zu entrichten.

  • Eigen­ver­brauch

    Der eigene Solar­strom kann ohne EEG-Umlage bis zu einer Höhe von 30 kWp verbraucht werden. Hier­durch werden Tech­no­lo­gien wie Spei­cher, E-Mobi­lität und Wärme­pumpe lukra­tiver.


flow Ener­gie­ma­nage­ment System

Intel­li­gente Steue­rung von Ener­gie­ver­tei­lung und Lade­vor­gang der ange­schlos­senen Anlagen. Jeder­zeit bedarfs­ge­recht versorgt. 


Mieter­strom-Modell

Wohnungs­un­ter­nehmen und Besitzer von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern können sich an der Ener­gie­wende betei­ligen und selbst­er­zeugten Strom an Mieter verkaufen. Dieses Vorgehen wird als Mieter­strom-Modell bezeichnet.


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